Sozialhilfe- und Nothilferecht
Die Schweiz ist sich bereits in der Präambel ihrer Bundesverfassung bewusst "... dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen...". Als letztes Auffangnetz soll die Sozialhilfe resp. Nothilfe die elementaren Grundbedürfnisse (Existenzminimum) jedes Menschen schützen und ist damit Grundlage, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und Menschenrechte überhaupt wahrnehmen zu können. Die rechtlichen Grundlagen und Informationen über Ansprüche in Sozialhilfe und Nothilfe sind jedoch nicht nur in jedem Kanton (und teilweise innerhalb eines Kantons) unterschiedlich. Sie sind teilweise auch kaum aufzufinden. Eine erste Abhilfe verschaffen die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Wir helfen Ihnen, einen Überblick über die zahlreichen und teilweise versteckten Grundlagen des Sozialhilfe- und Nothilferechts zu erhalten und Ihre Interessen, wo nötig, im entsprechenden Verfahren durchzusetzen.