Privatversicherungsrecht
Eine Versicherung haben Sie rasch abgeschlossen, da der Versicherungsvertreter das Angebot in den höchsten Tönen lobt. Im Schadenfall hingegen will der Sachbearbeiter der Versicherung nichts von den Versprechen des Versicherungsagenten wissen. Beim darauf folgenden Studium der AGB’s (das Kleingedruckte) stellt man dann fest, dass gerade der eingetretene Schadenfall ausgeschlossen oder nicht in dem Umfang gedeckt ist, wie erhofft. In einem solchen Fall braucht es den juristischen Spezialisten, der prüft, ob der Haftungsausschluss oder die Leistungskürzung der Versicherung korrekt erfolgt ist oder nicht.