Patientenrecht
In der Schweiz sind schätzungsweise 3000 Tote jährlich auf medizinische Fehlbehandlungen zurückzuführen (www.patientenstelle.ch). Eine weitaus grössere Zahl von Patienten erleidet auf diese Art eine körperliche Schädigung bis hin zur Invalidität oder muss sich zumindest mit einer verzögerten Heilbehandlung abfinden. Die tägliche Erfahrung, auch aus unserer Vorstandstätigkeit in der Patientenstelle Basel, zeigt uns, dass Ärzt:innen häufig nicht bereit sind, von sich aus zu ihren Fehlern zu stehen. Wenn Sie vermuten, Opfer einer Fehlbehandlung geworden zu sein oder Angehörige von Ihnen betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne für die Abklärung der Haftungsfrage und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu Ihrer Verfügung.