Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Wir helfen Ihnen bei einer Vaterschaftsklage oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen einen Elternteil. Sind Sie Elternteil eines Kindes und wurde Ihnen die Obhut oder das Sorgerecht entzogen, so wehren wir uns für Sie. Wir führen Ihre Beschwerde im Falle einer fürsorgerischen Unterbringung, oder wenn Sie mit einer Massnahme der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nicht einverstanden sind.