Grund- und Menschenrechte
Art. 1 der UNO-Menschenrechtserklärung legt fest, dass "alle Menschen […] frei geboren und gleich an Würde und Rechten [sind]." Aber schon der französische Philosoph Jean-Jacques Rousseau stellte fest, dass er dennoch "überall […] in Ketten [liegt]." Wir wollen Ihnen helfen, wenn der Staat oder mächtige Dritte versucht, Sie in solche Ketten zu legen, sei es, dass sich der Staat in Ihr Privatleben einmischt, er Ihnen das Zusammenleben mit Ihrer Familie verwehrt, er Sie in irgendeiner Form in Ihrer physischen oder psychischen Autonomie beschränkt oder Sie in Ihrem Recht behindert, Ihre Meinung frei zu äussern.
Auch im Verhältnis zu privaten Organisationen werden Grundrechte immer wichtiger (z.B. Datenschutz). Gerne beraten wir Sie auch hier und fordern gegebenenfalls Ihre Rechte für Sie ein.