Gesundheitsrecht / KVG
Das KVG (Krankenversicherungsgesetz) als zentrales Instrument des Gesundheitsrechts ist seit 1.1.1996 in Kraft. Wesentlichen Rechtsfragen wurden in diversen Verfahren vor EVG und Bundesrat nur zum Teil geklärt. Alle Akteure des Gesundheitswesens kämpfen bei der Verteilung des „Milliardenkuchens“. Unser Spezialist vertritt seit vielen Jahren diverse Krankenversicherer und Dachverbände (v.a. im Bereich von Tarif- und Wirtschaftlichkeitsfragen). Damit Sie bei diesem Verteilkampf nicht zu den Verlierern gehören, beraten und vertreten wir Sie gerne.