Bau-, Planungs und Umweltrecht
Die Vorschriften des Bau-, Planungs- und Umweltrechtes stehen naturgemäss potenten wirtschaftlichen Interessen entgegen und geben oft zu öffentlichen Kontroversen Anlass (vgl. www.vur-ade.ch). Grössere Bauvorhaben unterstehen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch kleinere Bauten sind jedoch oftmals komplex und benötigen zur Realisierung ein akzeptorientiertes Verhalten. Hier wird weitgehend öffentliches/zwingendes Recht angewendet. Seitens der Bauherrschaft können viele Fehler gemacht werden. Betroffene unterschätzen oftmals die Möglichkeit, sich in einem Bauverfahren einbringen zu können. Unser Spezialist hilft Ihnen, die Rechte in einem solchen Verfahren zu wahren und durchzusetzen.